STATUTEN:


 IG-GESUNDHEIT.CH 

Die weibliche Formulierung ist der männlichen Gleichgestellt.   


Art. 1 Name und Rechtsform:

Unter dem Namen IG-GESUNDHEIT.CH besteht ein Verein für Gesundheit im Sinne von ZGB Art. 60 ff

                             Art. 2 Zweck

1. Wir wollen das kranke System das arbeitende Menschen mit Zwangsabgaben belastet durch ein neues System ersetzen.

2. Wir wollen das komplizierte System der Sozial-Versicherungen durch das Grundeinkommen ersetzen.

Das neue System verteuert den Verbrauch, die Nutzung von Allgemein-Gütern und Rohstoffen und finanziert uns mit diesen Einnahmen das Grundeinkommen.

3. Wir wollen die Kranken-Kassen durch die neue Gesundheits-Versicherung, DIE IG-GESUNDHEIT.CH ersetzen.

                                                            


Art. 3 Mitglieder:  

a. Mitglieder sind Menschen die durch Eintrag ins Vereins-Register lieber Lenkungsabgaben als Prämien für eine gute Gesundheitsversorgung zahlen wollen.

b. Mitglieder sind Menschen die aktiv im Initiativkomitee mitarbeiten damit sie bei der Gründung in der Verwaltung der gesunden Gesundheitskasse, der IG-GESUNDHEIT.CH im Vorstand, Verwaltungsrat oder einer Geschäftsstelle mitwirken werden und dafür anständig Bezahlt werden.


c. Mitglieder sind Menschen die für politische Stellen kandidieren.





Art. 4 Finanzen:

Der Verein finanziert sich durch:
 
a.  Einnahmen von Events.
b.  Spenden.

Art. 5 Tätigkeiten:

Der Verein erreicht seine Ziele durch folgende Tätigkeiten:
a.  Gründung und Führung der Gesundheitskasse.
b.  Betreiben einer Homepage damit die Versicherten über ihre Ideen im Gesundheitswesen diskutieren und Anträge stellen können.
c.  Zusammenarbeit mit Organisationen welche ähnliche Ziele verfolgen.
d.  Lancierung von ökologischen Projekten.

Art. 6 Mitglieder-Mitwirkung:

Die Mitglieder-Mitwirkung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie hat folgende Befugnisse.

- Wahl und Abberufung der Co-Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Kontrollstelle.
- Jedes Mitglied kontrolliert seine Rechnungen selber und meldet Unstimmigkeiten über die Homepage
- Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstands , Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten.
- Abnahme der Jahresrechnung.
- Statuten-Änderungen.
- Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern oder des Vorstandes .
- Auflösung des Vereins.

Art. 7 Vorstand

Der Vorstand besteht:
a. aus Mitarbeitenden und KMU- Vertretern aus dem Gesundheitswesen.
b. aus Vertretern von Mitarbeitenden und KMU- Vertretern aus dem Handwerk und andern Berufs-Gruppen.

- die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
_ Wiederwahl ist möglich.

Art. 8 Abstimmungen:


- Abstimmungen sind offen durchzuführen und sollten durch Konsenslösungen ersetzt werden.
- Es gibt kein Stimm - und Wahlgeheimnis.


Art. 9 Kontrollstelle:

- Die Kontrollstelle besteht aus Rechnungsrevisoren aus dem Kreis der Mitglieder.
- Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Art. 10 Haftung:

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 12 Auflösung:

Die Auflösung der Vereinigung kann auf schriftlichen Antrag von einem oder mehreren Mitgliedern von der Mitgliederversammlung beschlossen werden wenn dem Antrag mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Über die Verwendung allfällig vorhandenen Vereinsvermögens wird an dieser Mitglieder- Versammlung abgestimmt.

Art. 12 In Kraft treten:

Die vorliegenden Statuten treten mit ihrer Annahme an der Gründungsversammlung in Cham vom    in Kraft.

Co-Präsident                                                

Pius Lischer